Benutzungsordnung

§ 1 Allgemeines
(1) Die Bücherei Essenbach ist eine öffentliche Einrichtung der Marktgemeinde Essenbach. Sie dient der allgemeinen Bildung und Information-, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung.
(2) Büchereien sind Orte der Begegnung, an denen sich Menschen willkommen fühlen sollen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Konfession, Staatsangehörigkeit und Parteizugehörigkeit, und eingeladen sind, die Bücherei und ihre Angebote im Rahmen dieser Benutzerordnung auf öffentlich- rechtlicher Grundlage zu nutzen.
(3) Diese Benutzungsordnung gilt während des Aufenthalts in der Bücherei Essenbach und der Nutzung ihres Medienangebots.
(4) Die Benutzung der Bücherei ist grundsätzlich unentgeltlich. Entgelte für besondere Leistungen sowie Säumnisgebühren und Auslagenersatz werden nach der zu dieser Benutzerordnung gehörenden Büchereiordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

§ 2 Öffnungszeiten
(1) Die Öffnungszeiten der Bücherei werden durch Aushang bekannt gemacht.

§ 3 Anmeldung
(1) Benutzer* melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines gleichgestellten Ausweisdokuments an und erhalten einen Benutzerausweis.
(2) Bei der Anmeldung werden personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben und gespeichert, soweit diese von der Bücherei zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden.
(3) Benutzer erkennen mit ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular die Benutzungsordnung an. Gleichzeitig stimmen sie mit ihrer Unterschrift der elektronischen Speicherung ihrer Angaben zur Person unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu. Ergänzend gilt die Anlage zum Datenschutz.
(4) Minderjährige können selbst Benutzer werden, wenn sie das 6. Lebensjahr vollendet haben. Für die Anmeldung legen Minderjährige bis zum 16. Lebensjahr die schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters vor bzw. erfolgt dessen Unterschrift auf dem Anmeldeformular. Die gesetzlichen Vertreter verpflichten sich gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren. Die Mediennutzung von Kindern bis zum 6. Lebensjahr erfolgt über den Benutzerausweis eines Elternteils oder Sorgeberechtigten.
(5) Dienststellen, juristische Personen, Institute und Firmen melden sich durch schriftlichen Antrag
(6) Der Benutzer ist verpflichtet, der Bücherei Änderungen des Namens oder der Anschrift unverzüglich mitzuteilen.

§ 4 Benutzerausweis
(1) Die Ausleihe von Medien der Bücherei ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig.
(2) Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bücherei. Sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet der eingetragene Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter.
(3) Für die Ausstellung eines neuen Benutzerausweises als Ersatz für einen abhanden gekommenen oder beschädigten wird eine Gebühr erhoben.
(4) Der Benutzerausweis ist auch in der Bücherei Ahrain gültig, deren Benutzungsordnung der Benutzer mit der ersten Ausleihe in der Bücherei Ahrain anerkennt.

§ 5 Ausleihe, Leihfrist
(1) Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Medien aller Art für die festgesetzte Leihfrist ausgeliehen werden.
(2) Die Leihfristen sind in der Büchereiordnung geregelt.
(3) Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Antrag verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.

§ 6 Ausleihbeschränkungen
(1) Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Bücherei benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden.
(2) Für einzelne Medienarten kann die Büchereileitung besondere Bestimmungen festlegen.
(3) Gesetzlich vorgeschriebene Altersangaben z.B. für Spielfilme oder Computerspiele, sind auch für die Ausleihe der Bücherei verbindlich.

§ 7 Auswärtiger Leihverkehr
(1) Im Bestand der Bücherei nicht vorhandene Bücher und Zeitschriftenaufsätze können über den Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen aus anderen Bibliotheken beschafft werden. Die Benutzungsbestimmungen der entsendenden Bibliothek gelten zusätzlich.

§ 8 Verspätete Rückgabe, Einziehung
(1) Die Ausleihe ist kostenlos. Die Medien sind fristgerecht und unaufgefordert zurückzugeben. Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Säumnisgebühr zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Bei schriftlicher Mahnung sind zusätzlich die Portokosten zu erstatten. Alle Ausleihbedingungen sind in der Büchereiordnung festgelegt und in der Bücherei durch Aushang bekannt gemacht.
(2) Erfolgt auf die dritte Mahnung keine Rückgabe eines entliehenen Mediums innerhalb von zwei Wochen, ist die Bücherei berechtigt, anstelle der Rückgabe des Mediums Schadenersatz zu verlangen.

§ 9 Onleihe
(1) Für Benutzer, die die Onleihe Leo-Sued nutzen möchten, gilt eine gesonderte Ergänzungsvereinbarung.
§ 10 Behandlung der Medien, Haftung
(1) Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung und Verlust ist der Benutzer schadenersatzpflichtig.
(2) Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen.
(3) Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
(4) Eine Weitergabe der Medien an Dritte ist nicht gestattet.
(5) Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch Handhabung von Hard- und Software der Bücherei an Daten, Dateien und Hardware der Benutzer entstehen. Dies gilt auch für Schäden an Geräten, die durch Handhabung von Medien aus der Bücherei entstehen.

§ 11 Schadenersatz

(1) Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei nach pflichtgemäßem Ermessen.
(2) Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert. Für die Einarbeitung eines Ersatzexemplars wird eine Gebühr erhoben.

§ 12 Verhalten in der Bücherei, Hausrecht
(1) Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden.
(2) Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände des Benutzers übernimmt die Bücherei keine Haftung.
(3) Essen und Trinken sowie das Rauchen sind in der Bücherei in der Regen nicht gestattet.
(4) Das Hausrecht nimmt die Leitung der Bücherei oder das mit seiner Ausübung beauftragte Büchereipersonal wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

§ 14 Ausschluss von der Benutzung
(1) Benutzer, die gegen diese Benutzerordnung und die Hausordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können für dauernd oder begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.

§ 15 Inkrafttreten
(1) Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.05.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher gültige Benutzerordnung vom 01.08.2023 außer Kraft.

* Gemeint sind stets alle Geschlechter. Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die Nennung beider Formen verzichtet.

Büchereiordnung (Stand: 01.11.2025)

Als Ergänzung zur gültigen Benutzungsordnung wird Folgendes festgelegt:

1. Öffnungszeiten
Der Markt Essenbach hat zwei Büchereien. Die aktuellen Öffnungszeiten sind auf den jeweiligen Homepages zu finden (www.buecherei-ahrain.de sowie www.buecherei-essenbach.de )

2. Ausleihfristen
Bücher/ Lük-Lernbücher 3 Wochen
Spiele/Lük-Lernspiele 2 Wochen
CDs 2 Wochen
DVDs 2 Wochen
Tonies 2 Wochen
Zeitschriften 1 Woche

Bücher können, sofern keine Vorbestellung vorliegt, einmal verlängert werden. Bei allen anderen Medien erfolgt keine Verlängerung der Ausleihfrist.

Die Medienanzahl pro Benutzer ist auf insgesamt 20 Medien beschränkt, dabei können auf jeden Benutzerausweis maximal vier CDs, vier DVDs, vier Tonies und/oder zwei Spiele ausgeliehen werden.

Die Ausleihfristen und die Ausleihbedingungen für eBooks, eAudios und ePaper regeln die jeweils gültigen Bedingungen des Online-Verbunds Leo-Sued.

3. Versäumnisgebühr bei Überschreitung der Leihfrist und Mahngebühren
Die Versäumnisgebühr bei Überschreitung der Leihfrist beträgt pro Woche und Medium:
– bei Büchern und Zeitschriften 0,30 €
– bei CDs und DVDs 1,00 €
– bei Tonies und Spielen 2,50 €

Mahngebühren staffeln sich wie folgt:
1. Mahnung Versäumnisgebühren zzgl. Portokosten
2. Mahnung 2,50 €*
3. Mahnung 2,50 €*
*zusätzlich zu den angefallenen Versäumnisgebühren für die verspätete Rückgabe

4. Benutzerausweis und Nutzungsgebühr der Onleihe

Für den Leserausweis wird eine einmalige Gebühr von 4,00 € für Erwachsene und 2,00 € für Kinder und Jugendliche erhoben, die bei der Ausgabe des Ausweises fällig sind. Für einen Ersatzausweis wird eine Gebühr von 2,00 € fällig.
Die Nutzungsgebühr für die Onleihe für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren beträgt 12,00 € pro Jahr und verlängert sich nicht automatisch.